Netz OÖ - Ein Unternehmen der Energie AG Oberösterreich
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Online Presse-Centers der Netz Oberösterreich GmbH

Sehr geehrte MedienvertreterInnen, willkommen in unserem Pressebereich. Vielen Dank, dass Sie unser Informationsangebot zu unserem Konzernunternehmen sowie zu unseren Produkten und Leistungen nutzen. Die Informationen und Inhalte werden Ihnen von der Netz Oberösterreich GmbH, Neubauzeile 99, 4030 Linz, zur Verfügung gestellt. Wir stellen Ihnen weiters gerne Text-, Bild- sowie Ton- oder Filmmaterial für Ihre Berichterstattung über unser Unternehmen zur Verfügung. Die Nutzung der Dienste setzt voraus, dass Sie diesen Nutzungsbedingungen zustimmen.

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Inanspruchnahme der im Internet bereitgestellten Inhalte auf https://news.netzooe.at. Der Zugriff auf das Online Presse-Center der Netz OÖ sowie die darüber zugänglichen Funktionen und Inhalte hat ausschließlich in Übereinstimmung mit den genannten Bedingungen zu erfolgen. Diese Bedingungen schließen die Regelungen zum Datenschutz mit ein. Mit dem Aufruf und/oder der Nutzung des zur Verfügung gestellten Online Presse-Centers mit seinen Services und Inhalten (darunter werden insbesondere Informationen, Dienste, Linkverknüpfungen, Funktionen, Anwendungen, Programme, verstanden), stimmen Sie zu, dass Sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert haben.

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Die Inhalte dürfen im Rahmen eines einfachen Nutzungsrechts allein zum vorgegebenen Nutzungszweck verwendet werden, auf welchen sich die jeweiligen Materialien beziehen. Inhalte können grundsätzlich kostenfrei heruntergeladen und im Rahmen der Berichterstattung für folgende Zwecke genutzt werden: Presseveröffentlichungen, Veröffentlichungen in Printmedien, Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen, Veröffentlichung in Onlinemedien, mobilen Medien und multimediale Veröffentlichungen. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke jeder Art oder private Nutzung, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig und ausdrücklich untersagt.

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Das Nutzungsrecht ist auf die Verfügbarkeit der Inhalte im Presse-Center zeitlich begrenzt sowie räumlich auf das Tätigkeitsgebiet unseres Unternehmens beschränkt. Eine Verwendung der Inhalte in einem anstößigen, sittenwidrigen und/oder gesetzeswidrigen Kontext ist nicht gestattet sowie zu unterlassen und sichern Sie im Falle von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter zu, die Netz Oberösterreich GmbH vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Weitergabe und Vervielfältigung

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Die Netz Oberösterreich GmbH haftt in keinem Fall für Verluste oder Schäden gleich welcher Art (einschließlich Folge- oder indirekter Schäden oder entgangenem Gewinn), die durch den oder im Zusammenhang mit dem Zugriff auf diese Website (Online Presse Center), dem Aufruf, der Nutzung oder der Abfrage ihrer Inhalte und Materialien oder mit den auf der Website eingerichteten Verknüpfungen mit Websites oder URLs anderer Betreiber entstehen könnten. Dies gilt auch dann, wenn auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde. Weiters haftet die Netz Oberösterreich GmbH nicht für technische Störungen wie beispielsweise Server-Ausfälle, Störung oder Ausfall der Telekommunikationsverbindungen und dergleichen, die zu einer (temporären) Nichtverfügbarkeit dieser Website insgesamt oder einzelner ihrer Teilbereiche führen.

Sonstige Bedingungen

Wir behalten uns vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder diese Nutzungsbedingungen an den Dienst anzupassen, um zum Beispiel Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder Änderungen unseres Angebotes zu berücksichtigen. Wir ersuchen Sie daher die Nutzungsbedingungen regelmäßig zu überprüfen. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden direkt auf der Website veröffentlicht. Jedwede Änderung der Nutzungsbedingungen tritt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website in kraft.

Sollten einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so ist die Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der gewollten Regelung weitest möglich entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Diese Nutzungsbedingungen beurteilen sich nach dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Linz.

Belegexemplar

Beabsichtigen Sie, auf Basis der zur Verfügung gestellten Inhalte, einen Bericht zu verfassen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns von der Veröffentlichung ein Belegexemplar kostenfrei an folgende Anschrift zukommen lassen oder einen Link per E-Mail übermitteln:

Netz Oberösterreich GmbH
Konzernkommunikation
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A-4020 Linz
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11.08.2023

Begrenzung beim PV-Einspeisen missachtet: Trafostation ausgefallen, ganze Ortschaft stundenlag ohne Strom - Kontrollen starten

Photovoltaik-Paneele
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PV Photovoltaik Landesstudio ORF Linz

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Für den sicheren Betrieb des Stromnetzes ist es in stark ausgelasteten Ortsnetzen erforderlich, die Einspeisung von Photovoltaik-Strom zu begrenzen. Halten sich Kunden nicht an diese Begrenzung, kann es zu einer Sicherheitsabschaltung des gesamten Ortsnetzes kommen – wie unlängst in der Region Steyr: eine ganze Ortschaft war nach der Abschaltung stundenlang ohne Strom. Das Ignorieren von Vorgaben für die PV-Einspeisung kann so zu einem Versorgungs- und letztlich zu einem Sicherheitsproblem werden!

Viele Ortsnetze werden durch das Einspeisen von Photovoltaik-Strom immer stärker ausgelastet, die Netzkapazitäten werden weniger. Um möglichst vielen Kunden die Möglichkeit der eigenen Stromerzeugung in einer Photovoltaik-Anlage zu ermöglichen, sprechen die Netzbetreiber eine „Rückleistungsbegrenzung“ aus – das bedeutet, dass die Einspeisung von PV-Strom begrenzt wird, um weiterhin einen sicheren und störungsfreien Netzbetrieb zu ermöglichen.

Im Raum Steyr haben sich Kunden in einem Ortsnetz nicht an die jeweils ausgesprochene Begrenzung gehalten – die Folge war, dass es Anfang Juni zu einer Überlastung der Trafostation gekommen ist. Die Stromversorgung ist für alle Kunden für mehrere Stunden ausgefallen. Die Ursachenforschung hat ergeben, dass gleich mehrere Betreiber von PV-Anlagen ihre Begrenzungen der Einspeiseleistung ignoriert haben. Dadurch wurde die Trafostation thermisch überlastet und die Sicherheitseinrichtungen haben die Station selbstständig abgeschaltet. Mehrere Stunden lang konnte die Ortschaft daraufhin nicht mit Strom versorgt werden. Betroffen sind von so einem Ausfall nicht nur Haushalte, sondern auch Feuerwehr, Gemeinde, Arztpraxien und Apotheken, Geschäfte und Tankstellen sowie alle Arten von Betrieben.

Genau das hätte durch die Begrenzungen vermieden werden sollen. Denn hätten sich diese Besitzer von PV-Anlagen an die vom Netzbetreiber freigegebenen Leistungen gehalten, wäre ein sicherer Betrieb des Stromnetzes weiterhin möglich gewesen – ohne dass es zu einem Ausfall der Stromversorgung gekommen wäre.

Konkrete Maßnahmen starten: regelmäßige Messungen bei Begrenzungen, bei Missachtung droht komplette Abschaltung der Kundenanlage

Das flächendeckend vorhandene Netz der elektronischen Stromzähler ermöglicht es der Netz Oberösterreich, die Einhaltung der „Einspeisebegrenzungen“ zu kontrollieren. „Wir wollen einzelne Kunden nicht gängeln, wir müssen aber zu diesen Maßnahmen greifen, damit wir alle Kunden schützen können. Es kann nicht sein, dass einzelne sich nicht an die Regeln halten und andere dann nicht zuverlässig mit Strom versorgt werden können“, sagt Wolfgang Denk, Pressesprecher der Netz Oberösterreich.

Da bei Stichprobenkontrollen weitere unzulässig hohe Einspeiseleistungen festgestellt worden sind, wird es ab sofort ein strenges Vorgehen geben: Es wird in Zukunft bei allen Kundenanlagen mit Einspeisebegrenzungen kontrolliert. Dabei wird täglich die Maximalleistungen bei der Rücklieferung ins Netz gemessen. Wird eine Überschreitung der zulässigen Leistungen festgestellt, wird der Kunde schriftlich kontaktiert, seine PV-Anlage auf Einhaltung der zugesagten Einspeiseleistung überprüfen zu lassen. Wird die Begrenzung weiterhin nicht eingehalten, kann letztlich die gesamte Kundenanlage zum Schutz aller anderen Netzkunden abgeschaltet werden. Das heißt, dass dann kein Einspeisen von PV-Strom und auch kein Beziehen von Strom mehr möglich ist.

Die Wiedereinschaltung zum Schutz aller anderen Kunden erfolgt dann erst, wenn der Nachweis für die korrekte Konfiguration der PV-Anlage und die Einhaltung der Netzzugangszusage erbracht worden ist.

Einspeisebegrenzung verstehen

Um die Auswirkung einer Einspeisebegrenzung zu verstehen, findet man auf der Internetseite der Netz Oberösterreich eine detaillierte Beschreibung und ein Berechnungsblatt.
  • Die Beschreibung erklärt, warum die Begrenzungen notwendig sind und wie sich diese auswirkt.
  • Im Berechnungsblatt kann man nach Eingabe des eigenen Jahresverbrauchs, den Bezugs- und Einspeisekosten, der Leistung der PV-Anlage und deren Ausrichtung berechnen lassen, wie die Begrenzung der Leistung sich auf die Erzeugung tatsächlich auswirkt: www.netzooe.at/begrenzungsrechner

„Die Erfahrung zeigt, dass bei einer Reduzierung der technisch möglichen Einspeiseleistung um 30 Prozent die Jahreserzeugung nur um rund 3% verringert wird“, erklärt Denk. Bei einer entsprechenden Anlagenkonzeptionierung, bei der die Eigenoptimierung im Vordergrund steht, tritt die Begrenzung zudem ohnehin in den Hintergrund, weil die Selbstversorgung im Zentrum stehe.
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Unternehmensinformation

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Die Netz Oberösterreich GmbH ist der Strom- und Gas-Netzbetreiber des Energie AG-Konzerns. Die Gesellschaft steht für einen sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Verteilernetzes. Das  Versorgungsgebiet umfasst den Großteil Oberösterreichs sowie Teile der Nachbarbundesländer Salzburg und Steiermark. Mehr als 550.000 Kunden sind an das Strom- und Gasnetz angeschlossen. 
 

Kontakt

Netz OÖ | Wolfgang Denk
Wolfgang Denk
Pressesprecher

Tel. +43 (0)5 9070-3569
Fax +43 (0)5 90705-3569
Mobil +43 (0)664 60165-3569
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