27.06.2019

Gericht bestätigt: Keine UVP-Pflicht für 110-kV-Freileitung von Kirchdorf nach Vorchdorf

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nach der mündlichen Verhandlung in der Vorwoche eine Entscheidung hinsichtlich einer allenfalls bestehenden UVP-Pflicht des Stromversorgungsprojektes Almtal-Kremstal gefällt: Nach erneuter intensiver Erörterung bleibt es dabei, dass das Projekt der 110-kV-Freileitung von Kirchdorf nach Vorchdorf weder unter den alten, noch unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen UVP-pflichtig ist. Alle Beschwerden wurden als unbegründet abgewiesen.
 
In die Entscheidung floss aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 07.08.2018 auch eine eingehende Beurteilung des sogenannten Trassenaufhiebs ein. Bei diesem werden auf Waldtrassen von Freileitungen Bäume gefällt, um zu verhindern, dass sie in die Leitung hineinwachsen. Es bleibt aber auf Dauer eine Waldfläche mit geringerer Bewuchshöhe erhalten. Nach dem österreichischen Forstgesetz ist eine solche Maßnahme nicht als Rodung zu werten. Laut EuGH-Urteil ergibt sich aber aus der UVP-Richtlinie, dass es sich durchaus um eine UVP-pflichtige „Abholzung“ handeln kann. Der Umfang dieser Fällungen und ihre Umweltauswirkungen müssen im Detail geprüft werden. Dies wurde nun vom BVwG nachgeholt.
 
Das Erkenntnis des BVwG bestätigt die Position, die die Netz Oberösterreich GmbH seit Jahren vertritt: Es gibt im vorliegenden Fall keinen Anknüpfungspunkt für eine UVP-Pflicht. Dies gilt bei Anwendung der alten (bis August 2018 üblichen), aber auch bei Anwendung der neuen, noch strengeren Beurteilungsgrundsätze. Grund dafür ist das nach wie vor verhältnismäßig geringe Gesamtausmaß der Grundinanspruchnahme im Wald.
 
Neben dem nach dem EuGH-Urteil neu zu bewertenden Trassenaufhieb wurden in den bisherigen Verfahren auch alle anderen Umweltauswirkungen des Projekts einer intensiven Prüfung hinsichtlich der jeweiligen Bewilligungsvoraussetzungen zugeführt. Geprüft wurde nach allen umweltrelevanten Vorschriften wie etwa den geltenden Naturschutz-, Forst- und Wasserrechtsgesetzen.
 
Die nach der Entscheidung des EuGH im August 2018 von der Netz Oberösterreich GmbH freiwillig eingestellten Bauarbeiten zur Errichtung der 110-kV-Freileitung von Kirchdorf über Steinfelden nach Vorchdorf werden nun wieder aufgenommen. 
 

Unternehmensinformation

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Die Netz Oberösterreich GmbH ist der Strom- und Gas-Netzbetreiber des Energie AG-Konzerns. Die Gesellschaft steht für einen sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Verteilernetzes. Das  Versorgungsgebiet umfasst den Großteil Oberösterreichs sowie Teile der Nachbarbundesländer Salzburg und Steiermark. Mehr als 550.000 Kunden sind an das Strom- und Gasnetz angeschlossen.